Maßnahmenpaket zur Qualifizierung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für hörgeschädigte und taubblinde Menschen

Das Sozialministerium hat sich mit der Situation hörgeschädigter und taubblinder Menschen auseinandergesetzt. In Zusammenarbeit mit Betroffenenverbänden und anderen Experten wurden daraufhin Ideen zur Qualifizierung von Kommunikationshilfen entwickelt.

Daraus resultiert nun, dass für die Qualifizierung von Gebärdensprachdolmetschern, Gebärdensprachdozenten, Schriftdolmetschern und Taubblinden-Assistenten für die nächsten drei Jahre insgesamt rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen dazu findet ihr hier:

https://www.mais.nrw/pressemitteilung/land-schnuert-massnahmenpaket-zur-qualifizierung-von-dolmetschern-fuer

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert