Das Sozialministerium hat sich mit der Situation hörgeschädigter und taubblinder Menschen auseinandergesetzt. In Zusammenarbeit mit Betroffenenverbänden und anderen Experten wurden daraufhin Ideen zur Qualifizierung von Kommunikationshilfen entwickelt.
Daraus resultiert nun, dass für die Qualifizierung von Gebärdensprachdolmetschern, Gebärdensprachdozenten, Schriftdolmetschern und Taubblinden-Assistenten für die nächsten drei Jahre insgesamt rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
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