Gebärdensprache auf Kosten der Krankenkasse

Das Sozialgericht Koblenz hat am 01.03.2016 entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Sprachkurse der Gebärdensprache übernehmen müssen. Droht der Patient zu ertauben oder ist er bereits gehörlos, gilt der Sprachkurs als Krankenbehandlung (S 14 KR 760/14).

Urteil vom 01.03.2016 – S 14 KR 760/14 –

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